Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.

KLASSE L

Zugmaschinen (nationale Klasse)

• die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler

und andere Flurförderzeuge

• jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig Einschluss: - Hinweise: -

KLASSE T

Zugmaschinen (nationale Klasse)

• mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen

• mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig Einschluss: Klassen L und AM Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.

KLASSE L

Zugmaschinen (nationale

Klasse)

• die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie • mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

Selbstfahrende

Arbeitsmaschinen,

selbstfahrende

Futtermischwagen, Stapler

und andere Flurförderzeuge

• jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse L ist unbefristet gültig Einschluss: - Hinweise: -

KLASSE T

Zugmaschinen (nationale

Klasse)

• mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Selbstfahrende

Arbeitsmaschinen oder

selbstfahrende

Futtermischwagen

• mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre Voraussetzungen: - Befristung: Klasse T ist unbefristet gültig Einschluss: Klassen L und AM Hinweise: Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.